§ 2 VFBAZV
Verrechnung
(1)
Die Höhe der regelmäßigen Zuweisungen (Zahlungsbetrag) berechnet sich nach folgender Formel: ZB = SBE x ZS + EBet – VA.In dieser Formel bedeutet:
ZB:.
Zahlungsbetrag in Euro,
SBE:.
Summe der im Vorquartal gezahlten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und Entgelte in Euro,
ZS:.
zum Zahlungstermin (§ 3 Absatz 1) geltender Zuweisungssatz in Prozent,
EBet:.
im Vorquartal erzielte Einnahmen aus der Beteiligung anderer Dienstherren an den Versorgungsausgaben der Bundesagentur für Arbeit in Euro,
VA:.
Versorgungsausgaben im Vorquartal in Euro.
(2)
Ergibt sich ein negativer Zahlungsbetrag, so ist er durch eine Zahlung aus dem Sondervermögen an die Bundesagentur für Arbeit auszugleichen.