VFBAZV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 VFBAZVInkrafttretenVerordnung über die Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ § 4Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 4