Gesetze
Gesetz wird geladen …
Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden oder in anderen Verfassungsstreitverfahren, deren Einleitung sich als unzulässig erweist, können im Umlaufverfahren getroffen werden. Jedes Mitglied des Verfassungsgerichtshofs ist berechtigt, dem Umlaufverfahren zu widersprechen; erfolgt ein Widerspruch, bedarf es einer Beratung der Entscheidung in Gegenwart aller Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs.
Wird eine Entscheidung im Umlaufverfahren getroffen, so nehmen die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs die ihnen geboten erscheinenden Änderungen handschriftlich oder in einer Datei im Änderungsmodus vor. Der Präsident oder die Präsidentin ist ermächtigt, rein redaktionelle Änderungen - Schreibfehler, Rechnungsfehler oder offenbare Unrichtigkeiten (§ 319 ZPO) sowie rein sprachliche Korrekturen ohne jedweden inhaltlichen Bezug - ohne erneute Beteiligung aller Mitglieder vorzunehmen.