Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Geschäftsstelle des Verfassungsgerichtshofs führt ein Verfahrensregister, in das die Verfassungsstreitverfahren in der Reihenfolge ihres Eingangs jahrgangsweise eingetragen werden.
Als Verfassungsstreitverfahren werden alle Eingänge eingetragen, die als solche (beispielsweise „Verfassungsbeschwerde“) bezeichnet werden oder erkennbar sind.
Das Aktenzeichen beginnt mit der Bezeichnung „Lv“; es folgt die Zahl, die die Reihenfolge des Eingangs wiedergibt, gefolgt von der Angabe des Jahres (zur Veranschaulichung: Lv 1/26). Handelt es sich um ein Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes folgt dem Aktenzeichen die Bezeichnung „eA“.