Gesetze
Gesetz wird geladen …
Tierhalter, die einen Hengst, einen Bullen, einen Eber oder einen Bock zum Decken fremder Tiere verwenden, haben ein Deckregister zu führen, das folgende Angaben enthalten muss:
Name und Anschrift des Vatertierhalters,
Art, Rasse, Alter, Ohrmarkennummer oder anderes Kennzeichen und gegebenenfalls Zuchtnummer des Vatertieres,
Name und Anschrift des Halters des gedeckten Tieres,
Rasse, Alter, Ohrmarkennummer oder anderes Kennzeichen des gedeckten Tieres,
Tag des Deckaktes.
Es sind Haltungsbücher in Form eines Registers zu führen, die der Kontrollbehörde oder Kontrollstelle an den Betriebsstätten jederzeit zur Verfügung gehalten…
123456 Name und Anschrift des bisherigen Tierhaltersbei Rindern Ohr- markennummer; bei Schweinen Stückzahl, ungefähres Alter, Kenn- zeichnung; bei Schafen und…
Tierhalter, die ein männliches reinrassiges Zuchttier zum Decken fremder reinrassiger Zuchttiere verwenden, haben den Haltern der zu deckenden reinrassigen…
die Identifizierung und Registrierung der gehaltenen Landtiere, soweit gemäß den Artikeln 112, 113, 114, 115 und 117 sowie gemäß den nach den Artikeln 118 und…
Die Kommission erlässt gemäß Artikel 264 delegierte Rechtsakte in Bezug auf die Informationen, die in der Veterinärbescheinigung nach Absatz 1 des vorliegenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.