VKFV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 18 VKFVBestimmung der Sachkosten und der Kosten für Amtshilfe und ArbeitnehmerüberlassungVerordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung § 17a§ 19 Sächliche Aufwendungen nach den §§ 9 und 10 werden in tatsächlicher Höhe anerkannt.