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Erhält der Hauptanweisungsbefugte davon Kenntnis, daß bei der Abwicklung der Verfahren für die vom Fonds finanzierten Vorhaben Verzögerungen eintreten, so setzt er sich mit dem örtlichen Anweisungsbefugten ins Benehmen, um die Schwierigkeiten zu beheben. Sind Leistungen bereits erfolgt und führt eine andauernde Verzögerung bei der Feststellung, Anweisung oder Auszahlung sowie bei der Durchführung der Transferierungen aus irgendeinem Grund zu Schwierigkeiten, die geeignet sind, die vollständige Ausführung des Auftrags oder Vertrages in Frage zu stellen, so kann der Hauptanweisungsbefugte alle geeigneten Maßnahmen treffen, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, gegebenenfalls die finanziellen Folgen dieser Lage abzuwenden und allgemein die wirtschaftlich einwandfreie Durchführung des oder der Vorhaben zu ermöglichen. Die Kommission unterrichtet den örtlichen Anweisungsbefugten unverzüglich von diesen Maßnahmen; leistet die Kommission dann unmittelbar Zahlungen an den Unternehmer, so gehen die entsprechenden Forderungen des Unternehmers an die örtlichen Behörden von Rechts wegen an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft über.
der Mitgliedstaat hat es versäumt, die erforderlichen Schritte zur Bereinigung einer Situation zu unternehmen, die zu einer Zahlungsunterbrechung gemäß Artikel…
Der bevollmächtigte Anweisungsbefugte begrenzt die Unterbrechung auf den Teil der Ausgaben, die von dem durch die Elemente aus Absatz 1 Unterabsatz 1…
Erfährt der zuständige Anweisungsbefugte der Kommission von Problemen bei der Abwicklung der Verfahren zur Verwaltung der Mittel des 11. EEF, so stellt er…
Erfährt der zuständige Anweisungsbefugte der Kommission von Problemen bei der Abwicklung der Verfahren zur Verwaltung der Mittel des EEF, so stellt er gemeinsam…
Die Kommission kann die Zwischenzahlungen auf der Ebene der Prioritätsachsen oder der Programme ganz oder teilweise aussetzen, sofern a) das Verwaltungs- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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