Verordnung (EU) 2018/1877 des Rates vom 26. November 2018 über die Finanzregelung für den 11. Europäischen Entwicklungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2015/323
Die Bedingungen für die Verwaltung der 11. EEF-Mittel durch die EIB sollten festgelegt werden.
Erwägungsgrund 17 32018R1877Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen