Erwägungsgrund 1 31976R3237
Es ist angebracht, daß die Maßnahmen zur Vereinfachung, die im TIR-Übereinkommen vorgesehen sind, welches 1975 in Genf revidiert wurde, so bald wie möglich angewandt werden. Das gilt insbesondere für die technischen Bestimmungen und das Muster des Carnet TIR des genannten Übereinkommens —