Verordnung (EWG) Nr. 3237/76 des Rates vom 21. Dezember 1976 zur vorgreifenden Anwendung der technischen Anlagen sowie zur vorgreifenden Verwendung des Musters des Carnet TIR des Zollübereinkommens über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR-Übereinkommen) vom 14. November 1975, Genf
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Art. 3 31976R3237
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