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Diese Verordnung tritt am 21. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG Warenbeschreibung Einreihung (KN-Code) Begründung
1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen, für den Einzelverkauf aufgemacht: — Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (55 % künstliche Chemiefasern, 45 % Baumwolle), unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust und die obere Rückenpartie bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat am unteren Rand ein elastisches Band (2,5 cm breit) (siehe Fotos 431 A in der Anlage ) Oberteil 6114 30 00 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur , der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI, der Anmerkung 3 Buchstabe b) zu Kapitel 61, der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 61 sowie dem Wortlaut der KN-Code 6108 und 6108 22 00 , 6110 und 6110 30 99 , 6114 und 6114 30 00 . Das Oberteil kann nicht als eine Ware mit Stützfunktion des KN-Code 6212 angesehen werden, da es für eine solche Funktion nicht beschaffen ist — Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück (siehe Foto 431 B in der Anlage ) Slip 6108 22 00 2. Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) für Frauen oder Mädchen, unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn und hinten tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat vorn zwei etwa 5 cm lange vom unteren Rand ausgehende Abnäher, der untere Rand ist leicht gerüscht und mit einem elastischen Band (etwa 1,5 cm breit) versehen (siehe Fotos 432 in der Anlage ) 6114 20 00 Einreihung gemäß den allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur , der zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kapitel 61 sowie dem Wortlaut der KN-Code6110 und 6110 20 99 , 6114 und 6114 20 00 . Die Merkmale des Kleidungsstücks genügen nicht, um es in den KN-Code 6212 einzureihen, weil es keine Stützfunktion hat ( *1 ) Die Fotos dienen lediglich zur Illustration. Anlage
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