Gesetze
Gesetz wird geladen …
Neben den in Artikel 3 festgelegten Bestimmungen kann ein Mitgliedstaat, falls bestimmte Positionen der NACE Rev. 1 mit der nationalen Wirtschaftsstruktur nicht vereinbar sind, von der Kommission die Genehmigung erhalten, in einem bestimmten Bereich die NACE Rev. 1 auf einer spezifischen Ebene zusammenzufassen. Um eine solche Genehmigung zu erhalten, muß der betreffende Mitgliedstaat der Kommission alle für die Prüfung seines Antrags erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Ungeachtet des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a) ist es dem Mitgliedstaat indessen nicht aufgrund dieser Genehmigung gestattet, die zusammengefaßte Position abweichend von der NACE Rev. 1 zu untergliedern. Die Kommission überprüft zusammen mit dem betreffenden Mitgliedstaat regelmäßig die Anwendung dieser Bestimmungen, um festzustellen, ob sie noch berechtigt sind.
Sollten sich bestimmte Positionen der NACE Rev. 2 als mit der nationalen Wirtschaftsstruktur unvereinbar erweisen, kann die Kommission einem Mitgliedstaat die…
Die Mitgliedstaaten erstellen Statistiken, die sich auf vom 1. Januar 2008 an durchgeführte Wirtschaftstätigkeiten beziehen, auf der Grundlage der NACE Rev. 2…
Die Kommission trifft auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von sich aus nach Anhörung des in Artikel 7 genannten Ausschusses die Maßnahmen, die erforderlich…
Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die NACE Rev. 2 zu ändern oder zu ergänzen, um technologischen oder wirtschaftlichen Entwicklungen…
Die Mitgliedstaaten können eine von der CPA abgeleitete nationale Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verwenden. In diesem Fall…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.