Erwägungsgrund 6 31990R3037
Die Verwendung der Systematik der Wirtschaftszweige der Gemeinschaft erfordert, daß die Kommission bei allen Fragen der Anwendung dieser Verordnung von dem durch den Beschluß 89/382/EWG, Euratom eingesetzten Ausschuß für das Statistische Programm unterstützt wird, namentlich in bezug auf die Auslegung dieser Systematik, kleinere Änderungen daran, die Abfassung und Aktualisierung der dazugehörigen Erläuterungen, die Erstellung von Leitlinien für die Klassifizierung statistischer Einheiten gemäß der Systematik.