Erwägungsgrund 3 31990R0048
In Anwendung dieser allgemeinen Vorschriften sind die in Spalte l der Tabelle im Anhang dieser Verordnung genannten Waren den in Spalte 2 angegebenen KN-Code zuzuweisen, und zwar unter Anwendung der in Spalte 3 genannten Begründungen.