Art. 10b 31993R0095
Im Rahmen der Anwendung von Artikel 10 Absatz 3 akzeptieren die Koordinatoren, dass Luftfahrtunternehmen in der Flugplanperiode Sommer 2004 ein Anrecht auf dieselben Abfolgen von Zeitnischen haben, die ihnen für die Flugplanperiode Sommer 2003 zugewiesen waren.