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1. Informationen über die örtliche Einheit, zu der die Arbeitnehmer aus der Stichprobe gehören 1.1 Geografische Lage der örtlichen Einheit (NUTS-1) 1.2 Größe des Unternehmens, zu dem die örtliche Einheit gehört 1.3. Hauptwirtschaftszweig der örtlichen Einheit (NACE ) 1.4 Form der wirtschaftlichen und finanziellen Kontrolle 1.5 Tarifvertrag 1.6 Gesamtzahl der Arbeitnehmer in der örtlichen Einheit im Berichtsmonat (fakultativ) 1.7 Zugehörigkeit der örtlichen Einheit zu einer Unternehmensgruppe (fakultativ) 2. Informationen über die individuellen Merkmale der einzelnen Arbeitnehmer in der Stichprobe für den Berichtsmonat 2.1 Geschlecht 2.2 Alter 2.3 Beruf ( ISCO-08 ) 2.4 Führungs- oder Aufsichtstätigkeit (fakultativ) 2.5 Bildungsabschluss (ISCED 2011) 2.6 Dauer der Betriebszugehörigkeit 2.7 Vertragliche Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) 2.7.1 Anteil an der normalen Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers · 2.8 Art des Arbeitsvertrags 2.9 Staatsbürgerschaft (fakultativ) 3. Informationen über Arbeitszeit für die Arbeitnehmer in der Stichprobe 3.1 Zahl der Wochen im Berichtsjahr, auf die sich der Bruttojahresverdienst bezieht 3.2 Zahl der im Berichtsmonat bezahlten Arbeitsstunden 3.2.1 Zahl der im Berichtsmonat bezahlten Überstunden · 3.3 Jährliche Urlaubstage 3.4 Sonstige jährliche Abwesenheitstage (fakultativ) 4. Informationen über Verdienste für jeden Arbeitnehmer in der Stichprobe (vgl. auch die folgende Abbildung) 4.1 Bruttojahresverdienst im Berichtsjahr 4.1.1 Jährliche Prämien und Zulagen, nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlt 4.1.2 Jährliche Sachleistungen (fakultativ) · 4.2 Bruttoverdienst im Berichtsmonat 4.2.1 Vergütung für Überstunden 4.2.2 Sonderzahlungen für Schichtarbeit 4.2.3 Gesetzliche Sozialbeiträge und Steuern der Arbeitgeber für die Arbeitnehmer (fakultativ) 4.2.3.1 Gesetzliche Sozialbeiträge (fakultativ) 4.2.3.2 Steuern (fakultativ) · · 4.3 Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst im Berichtsmonat 5. Hochrechnungsfaktoren 5.1 Hochrechnungsfaktor für die örtliche Einheit 5.2 Hochrechnungsfaktor für die Arbeitnehmer Fakultativ können die Mitgliedstaaten für die Kategorien der Variablen 2.8 detailliertere Angaben erheben. Ebenso können sie Daten für die folgenden Bestandteile der Variablen 3.4 erheben: Jährliche Krankheitstage und Jährliche Berufsbildungstage (Übermittlung an Eurostat nur nach Aufforderung). Verdienstvariablen der VSE Text von Bild Länge des Zahlungs- zeitraums Jährlich 4.1: Bruttojahresverdienst im Berichtsjahr Jährliche Bruttolöhne und -gehälter ohne jährliche Prämien/Zulagen und Sachleistungen Jährliche Prämien und Zulagen 4.1.2: Jährliche Sachleistungen Jährliche Prämien und Zulagen, mit jedem Arbeitentgelt gezahlt 4.1.1: Jährliche Prämien und Zulagen, nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlt Monatlich 4.2: Bruttoverdienst im Berichtsmonat Monatliche Bruttolöhne und -gehälter ohne Zahlungen für Überstunden und für Schichtarbeit 4.2.1: Vergütung für Überstunden 4.2.2: Sonderzahlungen für Schichtarbeit Alternative Untergliederung von 4.2: Monatlicher Nettoverdienst 4.2.3: Gesetzliche Sozialbeiträge und Steuern Stündlich 4.3: Durchschnittlicher Bruttostundenverdienst im Berichtsmonat = Obligatorische Variable = Fakultative Variable = Abgeleitete Variable (in der Verordnung nicht ausdrücklich genannt)
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
1. Informationen über die örtliche Einheit, zu der die Arbeitnehmer aus der Stichprobe gehören Verdienststrukturstatistiken werden für die in der Verordnung…
Die Daten für die einzelnen örtlichen Einheiten und Arbeitnehmer sind in zwei Arten von Mikrodatensätzen zu übermitteln: A : Datensätze für die örtlichen…
Statistik über die Struktur der Arbeitskosten Tabelle A — Nationale Daten Tabelle B — Nationale Daten nach Unternehmensgrößenklassen Tabelle C — Regionale Daten…
A. ZAHL DER ARBEITNEHMER Arbeitnehmer sind alle in einem Unternehmen oder einer örtlichen Einheit beschäftigten Personen, die in einem direkten…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.