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Statistik über die Struktur der Arbeitskosten Tabelle A — Nationale Daten Tabelle B — Nationale Daten nach Unternehmensgrößenklassen Tabelle C — Regionale Daten Für die unten aufgeführten Variablen sind entweder nur Tabelle A oder alle drei Tabellen vorzulegen. Die obligatorische Lieferung ist mit „o“, die fakultative mit „f“ angegeben. Die Übermittlungscodes für die verschiedenen Kategorien der qualitativen Variablen und für die Größenklassen der quantitativen Variablen werden von Eurostat in einem Durchführungspapier festgelegt. Variable nur A A-C A. Zahl der Arbeitnehmer A.1 Zahl der Arbeitnehmer insgesamt · o A.11 Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) · o A.12 Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) · o A.121 Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, umgerechnet in Vollzeitäquivalente (ohne Auszubildende) · o A.13 Auszubildende · o A.131 Auszubildende, umgerechnet in Vollzeitäquivalente · o B. Tatsächlich geleistete Arbeitsstunden B.1 Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden insgesamt · o B.11 Zahl der von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden · o B.12 Zahl der von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden · o B.13 Zahl der von Auszubildenden tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden · o C. Bezahlte Arbeitsstunden C.1 Zahl der bezahlten Arbeitsstunden insgesamt · o C.11 Zahl der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bezahlten Arbeitsstunden · o C.12 Zahl der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bezahlten Arbeitsstunden · o C.13 Zahl der Auszubildenden bezahlten Arbeitsstunden · o D. Arbeitskosten (zu Einzelheiten vgl. Abb. 1 unten) D.1 Arbeitnehmerentgelt · o D.11 Löhne und Gehälter (zu Einzelheiten vgl. Abb. 2 unten) · o D.111 Löhne und Gehälter (ohne Auszubildende) · o D.1111 Direktvergütung, Prämien und Zulagen · o D.11111 Mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütung, Prämien und Zulagen · o D.11112 Nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütung, Prämien und Zulagen · o D.1112 Vermögenswirksame Leistungen · o D.1113 Vergütung für nicht gearbeitete Tage · o D.1114 Löhne und Gehälter in Form von Sachleistungen · o D.11141 Unternehmenserzeugnisse (fakultativ) · f D.11142 Mitarbeiterwohnungen (fakultativ) · f D.11143 Firmenwagen (fakultativ) · f D.11144 Aktienoptionen und Aktienkaufpläne (fakultativ) · f D.11145 Sonstige (fakultativ) · f D.112 Löhne und Gehälter von Auszubildenden · o D.12 Sozialbeiträge der Arbeitgeber (zu Einzelheiten vgl. Abb. 3 unten) · o D.121 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende) · o D.1211 Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung · o D.1212 Tarifliche, vertragliche und freiwillige Aufwendungen für die Sozialversicherung · o D.122 Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende) · o D.1221 Garantierte Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall (fakultativ) · f D.1222 Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber zur Alters- und Gesundheitsvorsorge (fakultativ) · f D.1223 Zahlungen an aus dem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer (fakultativ) · f D.1224 Sonstige unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber (fakultativ) · f D.123 Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende · o D.2 Berufsbildungskosten · o D.3 Sonstige Aufwendungen des Arbeitgebers · o D.4 Steuern · o D.5 Zuschüsse zugunsten des Arbeitgebers · o E. Angaben über statistische Einheiten E.1 Örtliche Einheiten in der Grundgesamtheit · o E.2 Örtliche Einheiten in der Stichprobe · o Fakultativ können die Mitgliedstaaten für folgende Variablen detailliertere Angaben erheben (Übermittlung an Eurostat nur nach Aufforderung): A.11 Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer A.12 Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer D.11112 Direktvergütung, nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Prämien und Zulagen D.1113 Vergütung für nicht gearbeitete Tage D.1211 Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung D.1212 Tarifliche, vertragliche und freiwillige Aufwendungen für die Sozialversicherung D.1223 Zahlungen an aus dem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer Abbildung 1 Arbeitskosten und ihre Hauptbestandteile Text von Bild Arbeitskosten D (D = D1 + D2 + D3 + D4 – D5) Arbeitnehmerentgelt D1 Berufsbildungskosten zu Lasten des Arbeitgebers (ohne Auszubildende) D2 Sonstige Aufwendungen des Arbeitgebers D3 Steuern zu Lasten des Arbeitgebers D4 Zuschüsse zugunsten des Arbeitgebers D5 Löhne und Gehälter D11 Vollständige Aufschlüsselung: Abbildung 2 Sozialbeiträge der Arbeitgeber D12 Vollständige Aufschlüsselung: Abbildung 3 Abbildung 2 Aufschlüsselung des Kostenbestandteils „Löhne und Gehälter“ (D.11) Text von Bild Löhne und Gehälter D11 Löhne und Gehälter (ohne Auszubildende) D111 Löhne und Gehälter von Auszubildenden D112 Direktvergütung, Prämien und Zulagen D1111 Vermögenswirksame Leistungen D1112 Vergütung für nicht gearbeitete Tage D1113 Löhne und Gehälter in Form von Sachleistungen D1114 Mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütung, Prämien und Zulagen D11111 Nicht mit jedem Arbeitsentgelt gezahlte Direktvergütung, Prämien und Zulagen D11112 Unternehmenserzeugnisse D11141 Mitarbeiterwohnungen D11142 Firmenwagen D11143 Aktienoptionen und Aktienkaufpläne D11144 Sonstige D11145 Abbildung 3 Aufschlüsselung des Kostenbestandteils „Sozialbeiträge der Arbeitgeber“ (D.12) Text von Bild Sozialbeiträge der Arbeitgeber D12 Tatsächliche Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende) D121 Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber (ohne Auszubildende) D122 Sozialbeiträge der Arbeitgeber für Auszubildende D123 Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung D1211 Tarifliche, vertragliche und freiwillige Aufwendungen für die Sozialversicherung D1212 Garantierte Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall D1221 Unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber zur Alters- und Gesundheitsvorsorge D1222 Zahlungen an aus dem Unternehmen ausscheidende Arbeitnehmer D1223 Sonstige unterstellte Sozialbeiträge der Arbeitgeber D1224 = fakultative Variablen
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren…
A. ZAHL DER ARBEITNEHMER Arbeitnehmer sind alle in einem Unternehmen oder einer örtlichen Einheit beschäftigten Personen, die in einem direkten…
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
1. Informationen über die örtliche Einheit, zu der die Arbeitnehmer aus der Stichprobe gehören Verdienststrukturstatistiken werden für die in der Verordnung…
1. Informationen über die örtliche Einheit, zu der die Arbeitnehmer aus der Stichprobe gehören 1.1 Geografische Lage der örtlichen Einheit (NUTS-1) 1.2 Größe…
Die Daten für die einzelnen örtlichen Einheiten und Arbeitnehmer sind in zwei Arten von Mikrodatensätzen zu übermitteln: A : Datensätze für die örtlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.