Verordnung (EG) Nr. 847/2000 der Kommission vom 27. April 2000 zur Festlegung von Bestimmungen für die Anwendung der Kriterien für die Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel für seltene Leiden und von Definitionen für die Begriffe „ähnliches Arzneimittel“ und „klinische Überlegenheit“
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrem Erlaß durch die Kommission in Kraft und gilt ab demselben Tag.
Art. 4 32000R0847
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