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Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:
„Segment“eine nach technischen Merkmalen und eingesetztem Fanggerät möglichst homogene Gruppe von Schiffen in Anlehnung an die in den vierten mehrjährigen Ausrichtungsprogrammen (MAP IV) enthaltenen Segmente;
„Berufsfischereiflotte“registrierte Schiffe, die im Besitz einer Fanglizenz gemäß der Verordnung Nr. 3690/93 des Rates oder sonstwie zum Fischfang zugelassen sind, um Fischereiressourcen kommerziell zu nutzen; die Mitgliedstaaten sind nach der Verordnung Nr. 2090/98 der Kommission gehalten, Angaben zu diesen Schiffen an die Fischereifahrzeugkartei der Gemeinschaft zu melden;
„Sport- und Freizeitfischerei“alle nicht zu kommerziellen Zwecken ausgeübten Fangtätigkeiten;
„Primärdaten“Angaben zu einzelnen Schiffen, natürlichen oder juristischen Personen oder einzelnen Proben;
„tatsächliche Fangleistung“die anhand eines Vergleichs der Fangmengen von Schiffen geschätzte Fangleistung dieser Schiffe;
„nominale Fangleistung“die anhand einer physikalischen Größe (Maschinenleistung oder Tonnage) oder einer Kombination solcher Größen ausgedrückte Fangleistung;
„Fischereiaufwand“für ein Schiff das Produkt aus Fangleistung und Dauer seiner Fangtätigkeit und für eine Gruppe von Schiffen der addierte Fischereiaufwand aller beteiligten Schiffe;
„Fangtechnik“der Einsatz eines bestimmten Fanggeräts oder eines oder mehrerer Geräte aus derselben Fanggerätgruppe;
„zeitlich-räumliche Aufschlüsselung“die Verknüpfung eines Zeitabschnitts mit einer geographischen Schichtung in Untergebiete;
„umfassende Stichprobe“die Untersuchung einer Population im statistischen Sinne anhand eines Parameters, bei der sämtliche Individuen besagter Population tatsächlich gemessen werden;
„Verarbeitungsindustrie“Unternehmen für die Zubereitung und Haltbarmachung von Fisch, Krebs- oder Weichtieren sowie die Herstellung von Erzeugnissen, die Fisch, Krebs- oder Weichtiere enthalten;
„Zweig der Verarbeitungsindustrie“ein bestimmter Teil der Verarbeitungsindustrie je nach Art der Verarbeitung (Gefriererzeugnisse, gesalzene/getrocknete Erzeugnisse, Räucherwaren, Dosen, Fertiggerichte, sonstige) und Versorgungsweg für die betreffende Artengruppe (Grund- und Tiefseearten, Thunnidae, pelagische Arten außer Thunnidae, andere Fischarten, Krebstiere, Kopffüßer, Muscheln, andere Weichtiere, sonstige);
„aggregierte Daten“aggregierte Daten im Sinne von Artikel 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 1543/2000;
„funktionale Einheit“die Zusammenfassung statistischer Rechtecke nach dem Verteilungsgebiet eines geographisch abgegrenzt vorkommenden Bestandes oder Zusammenlegen kleinerer Bestandseinheiten gemäß Anlage II;
„Fänge“das Gesamtlebendgewicht aller gefangenen Fische, dh. der Bruttofang;
„Anlandungen“das Lebendgewichtäquivalent der angelandeten Fänge, dh. der Nominalfang;
„Rückwürfe“das Gesamtlebendgewicht untermaßiger, unverkäuflicher oder sonst wie unerwünschter Fische, die beim oder kurz nach dem Fang wieder ins Meer zurückgeworfen werden.
Fangmöglichkeit : ein quantifiziertes Recht auf Fischfang, ausgedrückt in Fangmengen oder Fischereiaufwand;
Fanggenehmigung die Genehmigung zur Ausübung von Fischereitätigkeiten während eines bestimmten Zeitraums, in einem bestimmten Fanggebiet oder für eine bestimmte…
„Sportfischerei“ die Fangtätigkeit, bei der lebende aquatische Ressourcen gefangen werden und die als Freizeitgestaltung oder Sport betrieben wird;
„Fangeinsatz“: alle Tätigkeiten in Verbindung mit der Suche nach Fisch, dem Ausbringen, Aufstellen und Einholen von Fanggerät und dem Entnehmen des Fangs;
„Fischfang“ ist der Fang von Fischen einer der in Artikel 1 genannten Arten entweder durch ein Schiff zum Zweck der Anlandung, der Umladung oder der Hälterung…
„Fischsammelvorrichtungen“ auf der Meeresoberfläche schwimmende Objekte, die Fische anziehen sollen;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.