Erwägungsgrund 3 32017R2403
Die Union hat das Übereinkommen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen vom 24. November 1993 zur Förderung der Einhaltung internationaler Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen durch Fischereifahrzeuge auf Hoher See angenommen. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass die Vertragsparteien keine Genehmigung für den Einsatz eines Fischereifahrzeugs auf Hoher See erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, und dass sie Sanktionen verhängen, wenn bestimmten Meldepflichten nicht nachgekommen wird.