Art. 72 32003R1435Hinsichtlich der Auflösung, Liquidation, Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung und ähnlicher Verfahren unterliegt die SCE den Rechtsvorschriften, die für…
Art. 12 Abs. 1 32006R1082Sofern in den Absätzen 2 und 3 nichts anderes vorgesehen ist, gelten bezüglich der Liquidation, der Zahlungsunfähigkeit, der Zahlungseinstellung und…
Art. 73 Abs. 3 32003R1435Der Sitzmitgliedstaat der SCE trifft die erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass eine SCE, die den vorschriftswidrigen Zustand nicht gemäß Absatz 2…
Art. 20 Abs. 2 32022D2481BESCHLUSS (EU) 2022/2481 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die Aufstellung des Politikprogramms 2030 für die digitale Dekade (Text von Bedeutung für den EWR)
Falls ein EDIC nicht in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, gelten die Insolvenzvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das EDIC seinen satzungsmäßigen…
Art. 50 Abs. 1 32025R2643VERORDNUNG (EU) 2025/2643 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2025 zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie und eines Rahmens für Maßnahmen zur Gewährleistung der zeitnahen Verfügbarkeit von und Versorgung mit Verteidigungsgütern („EDIP-Verordnung“) (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Satzung einer SEAP wird festgelegt, welches Verfahren im Falle einer Auflösung der SEAP anzuwenden ist, wenn die Mitgliederversammlung die Auflösung…