Erwägungsgrund 20 32022D2481
Die Kommission sollte die Digitalziele und einschlägige Definitionen bis Juni 2026 überprüfen, um zu bewerten, ob sie noch den ehrgeizigen Anforderungen des digitalen Wandels gerecht werden. Die Kommission sollte in der Lage sein, — wenn sie es für erforderlich hält — Änderungen zu den Digitalzielen vorzuschlagen, um technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen, insbesondere in den Bereichen Datenwirtschaft, Nachhaltigkeit und Cybersicherheit, anzugehen.