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Die Projekte und Aktionen der Entwicklungskooperation betreffen u. a. folgende Bereiche: a) Modernisierung des Produktionssystems, Verbesserung der Verwaltungskapazitäten und der Infrastrukturen, insbesondere in den Bereichen Umwelt, Energie und Verkehr, mit Ausnahme der Weiterentwicklung der Kernenergie, insbesondere in Erdbebengebieten; b) Förderung der industriellen Zusammenarbeit, insbesondere durch Unterstützung der industriellen Diversifizierung und der Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen; c) Zusammenarbeit in den Bereichen Telekommunikation, Infrastrukturen, ländliche Entwicklung und Sozialdienste; d) Stärkung der Kapazitäten der türkischen Wirtschaft, vor allem durch Aktionen zur Förderung der Umstrukturierung des türkischen öffentlichen Sektors und zur Förderung der Privatinitiative; e) Zusammenarbeit im Gesundheitsschutz; f) Zusammenarbeit im Bereich Bildung und Ausbildung; g) regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit; h) Zusammenarbeit in jeder Form zum Schutz und zur Förderung der Demokratie, des Rechtsstaates, der Menschenrechte und zur Achtung der Minderheiten sowie Schutz und Anerkennung ihrer kulturellen Identität und Unterstützung der Initiativen zugunsten der Abschaffung der Todesstrafe; i) Zusammenarbeit in jeder Form zur Lösung des Kurden-Problems; j) Zusammenarbeit in humanitären Fragen; k) Förderung der Entwicklung des sozialen Dialogs innerhalb der Türkei und zwischen der Türkei und der Europäischen Union; l) Unterstützung in jeder Form zur Förderung der Entwicklung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei; m) Förderung der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Verwaltungen der beiden Seiten im Hinblick auf die Angleichung der Rechtsvorschriften und die Ausbildung des Personals, einschließlich des Zollpersonals.
Soweit sich dies als angemessen erweisen sollte, würden Aktionen zur Stützung eines Strukturanpassungsprogramms auf der Grundlage folgender Grundsätze durchgeführt: a) Die Stützungsprogramme sind im Rahmen des Möglichen der besonderen Situation der Türkei angepasst und berücksichtigen die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen. b) Die Stützungsprogramme sehen Maßnahmen vor, die die nachteiligen Auswirkungen ausgleichen sollen, die der Strukturanpassungsprozess in sozialer Hinsicht und auf die Beschäftigung haben kann, insbesondere für die benachteiligten Bevölkerungsgruppen. c) Berücksichtigt werden die wirtschaftliche Situation der Türkei und insbesondere regionale wirtschaftliche Ungleichgewichte, der Umfang der Verschuldung und die Schuldendienstbelastung, die Zahlungsbilanzsituation, die Verfügbarkeit von Devisen, die Währungssituation, die Höhe des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf der Bevölkerung und das Ausmaß der Arbeitslosigkeit.
Der Bund wird unter Einhaltung des europäischen Beihilfenrechts und vorrangig zur Stärkung des wirtschaftlichen Wachstums und zur Schaffung von Arbeitsplätzen…
aktive Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des wirtschaftlichen und sozialen Wohlergehens der Bürger.
Die Unterstützung soll unter anderem folgenden Zielen dienen: — Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, einschließlich der Umstrukturierung,…
„(5) Die Kommission kann die Agentur mit der Durchführung von Hilfsmaßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkischen Gemeinschaft Zyperns…
Ist eines der wesentlichen Kriterien für die Weiterführung der Stützungsmaßnahmen zugunsten der Türkei nicht erfüllt, insbesondere im Falle der Verletzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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