Erwägungsgrund 7 32001R0257
Die Bestimmungen dieser Verordnung basieren auf der Wahrung der Grundsätze der Demokratie und des Rechtsstaates sowie der Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und des Völkerrechts, von denen sich die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten in ihrer Politik leiten lassen; ferner gelten die jeweils im Rahmen der einschlägigen Abkommen eingegangenen Verpflichtungen.