Erwägungsgrund 5 32001R0257
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 13. September 1999 auf die finanzielle Hilfe zugunsten der Türkei hingewiesen.
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 13. September 1999 auf die finanzielle Hilfe zugunsten der Türkei hingewiesen.