Art. 1 32010R0875VERORDNUNG (EU) Nr. 875/2010 DER KOMMISSION vom 5. Oktober 2010 über die Zulassung eines Futtermittelzusatzstoffs für einen Zeitraum von zehn Jahren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung…
Art. 1 32008R0971Die im Anhang genannte Zubereitung der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang…
Art. 1 32010R1118Die im Anhang genannte Zubereitung, die der Zusatzstoffkategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ angehört, wird als Zusatzstoff in der Tierernährung…
Art. 1 32008R0167Die im Anhang genannte Zubereitung der Gruppe „Kokzidiostatika und andere Arzneimittel“ wird als Zusatzstoff in der Tierernährung unter den in diesem Anhang…
Art. 1 32001R2380Der im Anhang zur vorliegenden Verordnung aufgeführte und zu den „Kokzidiostatika und anderen Arzneimitteln“ zählende Zusatzstoff wird zur Verwendung als…