Art. 10 32002L0032Bestimmungen, die sich auf die öffentliche Gesundheit, die Tiergesundheit oder die Umwelt auswirken können, werden nach Anhörung des zuständigen…
Art. 1 Nr. 6 32009R0220VERORDNUNG (EG) Nr. 220/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien betreffend die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse
Artikel 23 Absatz 1 wird wie folgt geändert: „Nach Anhörung des zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses zu allen Fragen, die sich auf die Gesundheit der…
Art. 28 Abs. 2 32001L0018Die Kommission kann den/die zuständigen Ausschuss/Ausschüsse von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedstaats auch zu jedem anderen unter diese Richtlinie…
Art. 15 32003R2160Die Kommission hört die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in jeder in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Angelegenheit an, die…
Art. 3 Abs. 2 32024D1514BESCHLUSS (EU) 2024/1514 DER KOMMISSION vom 7. August 2015 zur Einsetzung Wissenschaftlicher Ausschüsse in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Verbrauchersicherheit und Umwelt
Auf Anfrage leisten die Wissenschaftlichen Ausschüsse den Kommissionsdienststellen wissenschaftliche Beratung in Fragen, die für die öffentliche Gesundheit, für…