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Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ANHANG I Bindemittel, Fließhilfsstoffe und Gerinnungshilfsstoffe Nummer (oder EG-Nummer) Zusatzstoff Chemische Formel, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Ende der Geltungsdauer der Zulassung mg/kg Alleinfuttermittel mg/kg Alleinfuttermittel E 535 Natriumferrocyanid Na4[Fe(CN)6]. 10H2O Alle Tierarten oder Tierkategorien — — — Höchstgehalt: 80 mg/kg NaCl (berechnet als Ferrocyanid-Anion) 1.3.2006 E 536 Kaliumferrocyanid K4[Fe(CN)6]. 3H2O Alle Tierarten oder Tierkategorien — — — Höchstgehalt: 80 mg/kg NaCl (berechnet als Ferrocyanid-Anion) 1.3.2006 ANHANG II Mikroorganismen Nummer (oder EG-Nummer) Zusatzstoff Chemische Formel, Beschreibung Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Ende der Geltungsdauer der Zulassung KBE/kg Alleinfuttermittel KBE/kg Alleinfuttermittel 1 Bacillus cereus var. toyoi NCIMB 40112/ CNCM I-1012 Zubereitung von Bacillus cereus var. toyoi mit einem Mindestgehalt von 1 × 1010 KBE/g Zusatzstoff Masthühner — 0,2 × 109 1 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben Kann in Mischfuttermitteln mit folgenden zugelassenen Kokzidiostatika eingesetzt werden: Monensinnatrium, Salinomycin-Natrium, Decoquinat, Robenidin, Narasin, Halofuginon 7.10.2004 Legehennen — 0,2 × 109 1 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben 7.10.2004 Kälber 6 Monate 0,5 × 109 1 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben 7.10.2004 Mastrinder — 0,2 × 109 0,2 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben Die Menge an Bacillus cereus var. toyoi in der Tagesration darf je 100 kg Körpergewicht 1,0 × 109 KBE nicht übersteigen. Für je 100 kg mehr Körpergewicht sind 0,2 × 109 KBE hinzuzufügen 7.10.2004 Weibliche Zuchtkaninchen — 0,1 × 109 5 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben Kann in Mischfuttermitteln mit folgendem zugelassenen Kokzidiostatikum eingesetzt werden: Robenidin 7.10.2004 Mastkaninchen — 0,1 × 109 5 × 109 In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben Kann in Mischfuttermitteln mit folgenden zugelassenen Kokzidiostatika eingesetzt werden: Robenidin, Salinomycin-Natrium 7.10.2004
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab 1. März 2001. Diese Verordnung ist…
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.