Verordnung (EG) Nr. 1288/2004 der Kommission vom 14. Juli 2004 zur unbefristeten Zulassung bestimmter Zusatzstoffe und zur vorläufigen Zulassung eines neuen Verwendungszwecks eines Zusatzstoffes, der bereits zur Verwendung in der Tierernährung zugelassen ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Unterstützung des Antrags auf unbefristete Zulassung dieses Farbstoffs wurden neue Daten vorgelegt. Die Bewertung hat ergeben, dass die in der Richtlinie 70/524/EWG festgelegten Bedingungen für eine solche Zulassung erfüllt sind.
Erwägungsgrund 3 32004R1288
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