Art. 2 32003R1334Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 26. Januar 2004. Vorhandene…
Erwägungsgrund 8 32006R0479Die Bewertung durch die Behörde hat gezeigt, dass die in Artikel 3a der Richtlinie 70/524/EWG aufgeführten Bedingungen erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung…
Art. 1 32006R0479Die im Anhang genannten Zubereitungen der Gruppe „Spurenelemente“ werden als Zusatzstoffe in Futtermitteln unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen…
Art. 1 Abs. 3 31998R2316Der Stoff „Aminosäure-Kupferchelat, Hydrate“, der zur Gruppe der „Spurenelemente“, Element E 4 „Kupfer-Cu“, gehört, wird gemäß der Richtlinie 70/524/EWG unter…
Art. 2 32006R0479Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…