Art. 2 32003R1847
Der in Anhang II aufgeführte, zur Gruppe der Mikroorganismen gehörende Zusatzstoff wird unter den in diesem Anhang genannten Bedingungen zur Verwendung als Zusatzstoff in Futtermitteln zugelassen.
Der in Anhang II aufgeführte, zur Gruppe der Mikroorganismen gehörende Zusatzstoff wird unter den in diesem Anhang genannten Bedingungen zur Verwendung als Zusatzstoff in Futtermitteln zugelassen.