Verordnung (EG) Nr. 1847/2003 der Kommission vom 20. Oktober 2003 zur vorläufigen Zulassung eines neuen Verwendungszwecks eines Zusatzstoffs und zur unbefristeten Zulassung eines Zusatzstoffs, der in Futtermitteln bereits zugelassen ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32003R1847
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