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Auf Betreiben der Kommission oder auf Antrag eines Mitgliedstaats können: Diese Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 14 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.
Beschlüsse gefasst werden, wonach zur Senkung der Prävalenz von Zoonosen und Zoonoseerregern auf der Stufe der Primärproduktion von Tieren und auf anderen Stufen der Lebensmittelkette spezifische Bekämpfungsmethoden angewandt werden können oder müssen;
Bestimmungen über die Anwendungsbedingungen für die Methoden gemäß Buchstabe a) erlassen werden;
detaillierte Bestimmungen zu den erforderlichen Dokumenten und Verfahren sowie den Mindestanforderungen an die Methoden gemäß Buchstabe a) erlassen werden und
Beschlüsse gefasst werden, wonach bestimmte spezifische Bekämpfungsmethoden nicht als Teil von Bekämpfungsprogrammen angewandt werden.
Die Bestimmungen gemäß Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) gelten nicht für Methoden, bei denen Substanzen oder Techniken verwendet werden, die unter Gemeinschaftsvorschriften in den Bereichen Tierernährung, Futtermittelzusatzstoffe oder Tierarzneimittel fallen. KAPITEL V HANDEL
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten Maßnahmen zur Bekämpfung bestimmter Unionsquarantäneschädlinge festlegen. Diese Maßnahmen dienen der…
„Bekämpfungs- und Tilgungsmaßnahmen“ Maßnahmen im Zusammenhang mit Tierseuchen, deren Ausbruch von einer zuständigen Behörde förmlich anerkannt wurde, oder im…
„Bekämpfungs- und Tilgungsmaßnahmen“ Maßnahmen im Zusammenhang mit Tierseuchen, deren Ausbruch von den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats förmlich…
Die Kommission kann im Wege von Durchführungsrechtsakten genaue Bestimmungen über die Durchführung der Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen gemäß…
die Festlegung spezifischer Vorschriften für bestimmte Bekämpfungsmethoden, die zur Senkung der Prävalenz von Zoonosen und Zoonoseerregern angewandt werden;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.