Erwägungsgrund 28 32016R2031
Es ist sinnvoll, Ausnahmen vom Verbot das Einführen in das Gebiet der Union bzw. der Verbringung innerhalb dieses Gebiets von Schädlingen, Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen vorzusehen, die diesem Verbot unterliegen und für bestimmte Zwecke wie Zwecke amtlicher Tests, wissenschaftliche Zwecke, Bildungszwecke, Versuche, Sortenauslese bzw. Züchtungsvorhaben bestimmt sind. Es sollten geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt werden, und die Betroffenen sollten informiert werden.