Erwägungsgrund 1 32004R1086
In Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 sind die juristischen Personen, die staatlichen Organe, Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen der ehemaligen Regierung des Irak aufgeführt, deren Mittel und wirtschaftliche Ressourcen gemäß dieser Verordnung einzufrieren sind.