Erwägungsgrund 3 32004R1086
Am 2. Juni 2004 hat der Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats die Änderung der Liste der Personen und Organisationen beschlossen, in der Saddam Hussein und andere hohe Amtsträger des ehemaligen irakischen Regimes, ihre unmittelbaren Familienangehörigen und die Organisationen, die diesen und in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnden Personen gehören oder von diesen kontrolliert werden, aufgeführt sind und deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einzufrieren sind. Aus diesem Grunde sollte Anhang IV entsprechend geändert werden.