Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zur Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen, die der Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Ungarns, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei am 1. Mai 2004 zur Europäischen Gemeinschaft für den Milchmarkt der Gemeinschaft mit sich bringt, und der Notwendigkeit, die Entwicklungen auf dem Binnenmarkt und dem Weltmarkt zu überwachen, sah die Verordnung (EG) Nr. 606/2004 der Kommission vor, dass abweichend von der Verordnung (EG) Nr. 174/1999 die Geltungsdauer der Ausfuhrlizenzen für Milcherzeugnisse, die seit dem 15. April 2004 beantragt wurden, bis zum 30. Juni 2004 begrenzt wird.
In Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 174/1999 der Kommission vom 26. Januar 1999 mit besonderen Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EWG) Nr. 804/68 des…
Abweichend von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 174/1999 läuft die Geltungsdauer der Ausfuhrlizenzen mit Vorausfestsetzung der Erstattung, die für die…
Mit der Entscheidung 2004/778/EG vom 11. Oktober 2004 hat der Rat anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik…
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns,…
Der Vertrag über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik…
Die Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1888/2005 aufgrund des Beitritts der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.