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Die Vertragsparteien haben nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 4 des Abkommens Konsultationen eingeleitet und vereinbart, die in Anhang II zu diesem Abkommen festgelegten Höchstmengen zu erhöhen, um der Erweiterung der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Ferner kamen die Vertragsparteien überein, die Höchstmengen im Hinblick auf die Erklärung Nr. 1 zum Abkommen über die Einrichtung von Service-Centern in der Europäischen Union zu erhöhen. Diese Erhöhung ist in einem neuen Abkommen vereinbart worden, das am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft trat .
Die Einfuhren von Erzeugnissen ab dem 1. Januar 2004, für die eine Genehmigung nach dem Beschluss 2003/893/EG des Rates erforderlich war, werden auf die in…
Die Vertragsparteien haben nach Maßgabe von Artikel 2 Absatz 6 des Abkommens Konsultationen eingeleitet und vereinbart, die im Abkommen festgelegten…
Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ändert die Kommission die in Anhang I dieser Verordnung festgesetzten Mengen nach Maßgabe der Anpassungen gemäß Artikel…
Bis zur Unterzeichnung und zum Inkrafttreten des neuen Abkommens sollten für 2007 Höchstmengen festgesetzt werden.
Bis zur Unterzeichnung und zum Inkrafttreten des neuen Abkommens sollten für 2008 Höchstmengen festgesetzt werden.
Einfuhren von unter diese Entscheidung fallenden Erzeugnissen ab dem 1.1.2002, für die eine Genehmigung gemäß dem Beschluss 2001/932/EGKS in seiner geänderten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.