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Die Vertragsparteien vereinbarten in Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens, dass dieses Abkommen weiter gilt und dass ihre sämtlichen Rechte und Pflichten im Rahmen dieses Abkommens nach dem Ablauf des EGKS-Vertrags aufrecht erhalten bleiben.
Nach Unterzeichnung dieses Vertrags erlassenes Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt in Kraft, sofern es zwischen den Vertragsparteien vereinbart…
Die Vertragsparteien vereinbarten in Artikel 11 Absatz 2 des Abkommens, dass dieses Abkommen weiter gilt und dass ihre sämtlichen Rechte und Pflichten im Rahmen…
Der Inhalt des verlängerten Abkommens ist mit dem Inhalt des Abkommens, dessen Geltungsdauer am 14. Oktober 2007 abgelaufen ist, identisch. Die Vertragsparteien…
In diesem Fall bleibt das Abkommen unter den übrigen Vertragsschließenden in Kraft.
Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch im Falle der Beendigung dieses Vertrages fort.
Das nachfolgend aufgeführte Recht der Deutschen Demokratischen Republik bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts in Kraft. Artikel 9 Abs. 4 des Vertrags gilt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.