Art. 13 32004R2222VERORDNUNG (EG) Nr. 2222/2004 DES RATES vom 19. November 2004 über die Verwaltung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine (Text von Bedeutung für den EWR)
Betrifft eine nach den geltenden Verfahren der Gemeinschaft erlassene Einreihungsentscheidung nach Artikel 12 eine einer Höchstmenge unterliegende…
Art. 13 32005R1440Betrifft eine nach den geltenden Verfahren der Gemeinschaft erlassene Einreihungsentscheidung nach Artikel 12 eine einer Höchstmenge unterliegende…
Art. 13 32005R1899Betrifft eine nach den geltenden Verfahren der Gemeinschaft erlassene Einreihungsentscheidung nach Artikel 12 eine einer Höchstmenge unterliegende…
Art. 6 32002D0602Betrifft eine nach den geltenden Verfahren der Gemeinschaft erlassene Einreihungsentscheidung nach Artikel 5 dieses Anhangs eine einer Höchstmenge unterliegende…
Art. 15 32004R2222VERORDNUNG (EG) Nr. 2222/2004 DES RATES vom 19. November 2004 über die Verwaltung der Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus der Ukraine (Text von Bedeutung für den EWR)
In den in Artikel 14 genannten Fällen sowie in Fällen ähnlicher Art, die von den zuständigen ukrainischen Behörden zur Sprache gebracht werden, nimmt die…