Erwägungsgrund 1 32004R1412
In Einklang mit der Resolution 1483 (2003) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gelten im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 für bestimmte irakische Gelder und Waren bis zum 31. Dezember 2007 bestimmte Immunitäten von Gerichtsverfahren und Vollstreckungsmaßnahmen.