Erwägungsgrund 2 32004R1412
Gemäß der Resolution 1546 (2004) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen finden die für irakische Erdölausfuhren und den Entwicklungsfonds für Irak geltenden Immunitäten keine Anwendung auf rechtskräftige Urteile aufgrund vertraglicher Verpflichtungen, die Irak nach dem 30. Juni 2004 eingeht.