Erwägungsgrund 3 32004R1471
Da Kanada und die Vereinigten Staaten nicht in der mit der Entscheidung 79/542/EWG des Rates vom 21. Dezember 1976 zur Aufstellung einer Liste der Drittländer, aus denen die Mitgliedstaaten die Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch zulassen, festgelegten Liste der Drittländer aufgeführt sind, aus denen die Ausfuhr nicht domestizierter Wiederkäuer in die Gemeinschaft zugelassen ist, ist die Ausfuhr lebender Hirschartiger aus diesen Ländern in die Gemeinschaft bereits ausgeschlossen.