Verordnung (EG) Nr. 1652/2004 der Kommission vom 20. September 2004 zur Genehmigung von Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren und Bekleidung mit Ursprung in der Islamischen Republik Pakistan
Daher ist es angemessen, dem Antrag stattzugeben.
Erwägungsgrund 4 32004R1652
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