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Im Protokoll Nr. 3 zum Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Bulgarien, das durch den Beschluss 94/908/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 19. Dezember 1994 über den Abschluss des Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits genehmigt wurde, sind Handelsbestimmungen für die darin aufgeführten landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse vorgesehen. Das Protokoll Nr. 3 wurde durch das Protokoll zur Anpassung der Handelsaspekte des Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Bulgarien andererseits , (im Folgenden: „Anpassungsprotokoll“), genehmigt durch den Beschluss 1999/278/EG und verbessert durch den Beschluss Nr. 2/2002 des Assoziationsrates EU-Bulgarien , geändert.
Im Protokoll Nr. 3 zum Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Rumänien, das durch den Beschluss 94/907/EG, EGKS, Euratom des Rates und der…
Vor kurzem wurde ein Handelsabkommen abgeschlossen, mit dem das Anpassungsprotokoll geändert wird. Es zielt auf eine Verbesserung der Wirtschaftskonvergenz zur…
Durch den Beschluss Nr. 3 des Assoziationsrates EG-Rumänien wurde das Protokoll Nr. 3 zum Europa-Vertrag geändert. In diesem Beschluss sind eine vollständige…
Das Protokoll Nr. 2 zum bilateralen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen einerseits und das…
Das Umstrukturierungsprogramm und die Geschäftspläne, die Bulgarien der Kommission gemäß Artikel 2 des Zusatzprotokolls zum Europa-Abkommen zur Gründung einer…
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 27. Juni 2005 über den Standpunkt, den die Gemeinschaft in dem durch das Europa-Abkommen zwischen den Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.