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Aufgrund der Handelsabkommen mit Bulgarien und Rumänien ist in der Verordnung (EG) Nr. 1342/2003 ein besonderes Verfahren für die Ausfuhr von Getreideerzeugnissen in diese Länder vorgesehen. Mit deren Beitritt müssen diese Bestimmungen angepasst werden, um dem Beitritt dieser zwei Länder in die Europäische Union Rechnung zu tragen.
Bei verschiedenen Verordnungen der Kommission betreffend den Getreidemarkt sind technische Anpassungen aufgrund des Beitritts Bulgariens und Rumäniens zur…
Im Hinblick auf den Beitritt Bulgariens und Rumäniens (nachstehend „die neuen Mitgliedstaaten“ genannt) zur Gemeinschaft sind die Verordnungen (EWG) Nr. 120/89…
Nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien zur Europäischen Union müssen die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 angepasst werden.
Mit dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens werden die Bestimmungen in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 936/2006 der Kommission betreffend den…
Bulgarien und Rumänien traten am 1. Januar 2007 der Europäischen Union bei. Da die Verordnung (EG) Nr. 19017/2006 den Mitgliedstaaten die Zulassung von PCT für…
Die Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens muss daher so angepasst werden, dass sie mit der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 vereinbar ist.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.