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Gemäß Artikel 7 des durch den Beschluss 87/497/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 genehmigten Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Macau über den Handel mit Textilwaren, zuletzt geändert durch das mit dem Beschluss 95/131/EG vom 20. Februar 1995 genehmigte Abkommen in Form eines Briefwechsels können Übertragungen zwischen Kategorien und Kontingentsjahren vorgenommen werden.
Gemäß Artikel 5 des am 9. Dezember 1988 paraphierten und mit dem Beschluss 90/647/EWG des Rates genehmigten Abkommens zwischen der Europäischen…
Artikel 5 des am 9. Dezember 1988 paraphierten und mit Beschluss 90/647/EWG des Rates angenommenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in Macau, die im Abkommen zwischen der Europäischen…
Gemäß dem am 7. August 1986 paraphierten und mit dem Beschluss 87/471/EWG des Rates genehmigten Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und…
Die von der Volksrepublik China beantragten Übertragungen liegen im Rahmen der Flexibilitätsgrenzen, die in Artikel 5 des Abkommens zwischen der Europäischen…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die in dem Abkommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.