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Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Volksrepublik China über Handel mit Textilwaren festgelegt sind, werden gemäß dem Anhang dieser Verordnung für das Kontingentsjahr 2004 genehmigt.
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Volksrepublik China, die in dem Abkommen…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in Macau, die im Abkommen zwischen der Europäischen…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Republik Korea nach Maßgabe des Anhangs…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Republik Indien nach Maßgabe des Anhangs der…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Republik Indien nach Maßgabe des Anhangs…
Für das Kontingentsjahr 2004 werden Übertragungen zwischen den Höchstmengen für Textilwaren mit Ursprung in der Islamischen Republik Pakistan nach Maßgabe des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.