Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gemäß der Richtlinie 91/414/EWG muss die Kommission ein Arbeitsprogramm zur schrittweisen Überprüfung der Wirkstoffe durchführen, die zwei Jahre nach dem Datum der Notifizierung der Richtlinie auf dem Markt waren.
Gemäß der Richtlinie 91/414/EWG führt die Kommission innerhalb von 12 Jahren nach Bekanntgabe der Richtlinie 91/414/EWG ein Arbeitsprogramm zur schrittweisen…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG führt die Kommission ein Arbeitsprogramm zur schrittweisen Prüfung der Wirkstoffe durch, die zwei Jahre nach…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG führt die Kommission ein Arbeitsprogramm zur schrittweisen Prüfung der Wirkstoffe durch, die zwei Jahre nach…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Richtlinie 91/414/EWG kann ein Mitgliedstaat während eines Zeitraums von zwölf Jahren vom Zeitpunkt der Bekanntgabe…
Die Richtlinie 91/414/EWG sieht vor, dass die Aufnahme eines Wirkstoffs auf Antrag einmal oder mehrere Male für einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren erneuert…
Die Verordnungen (EG) Nr. 1112/2002 und (EG) Nr. 2229/2004 der Kommission enthalten genaue Bestimmungen für die Durchführung der vierten Stufe des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.