Erwägungsgrund 1 32004R1746
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1502/2004 der Kommission ist die Fischerei auf Scholle im ICES-Gebiet VII f-g durch Schiffe, die die Flagge Belgiens führen oder in Belgien registriert sind, eingestellt worden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1502/2004 der Kommission ist die Fischerei auf Scholle im ICES-Gebiet VII f-g durch Schiffe, die die Flagge Belgiens führen oder in Belgien registriert sind, eingestellt worden.